Hallo allerseits
Das ist ein lustiges Bild! Ich möchte es aber nicht unterlassen darauf hinzuweisen, dass dieses Sackgassen-Signal uns die Einfahrt keineswegs untersagt. In der Signalisationsverordnung SSV der Schweiz steht dazu:
Das Signal "Sackgasse" (4.09) kennzeichnet eine Strasse, die nicht durchgehend befahrbar ist. Sofern am Ende der Strasse ein Weg für den Fuss- oder Radverkehr weiterführt, kann das Signal mit den entsprechenden Symbolen ergänzt werden ("Sackgasse mit Ausnahmen"; 4.09.1).
Wenn wir also zum Anfahren eines Fotopunktes an solch einem Signal vorbeifahren müssen, ist das legal und sogar ohne Dieters Zusatztafel möglich.
Beste Grüsse
Fligi